Waffenschrank
Ein Waffenschrank muß heute so gebaut sein, daß er dem Gesetz § 36 genügt.
Seit dem Amoklauf in Winnenden wurde die Waffenaufbewahrung heiß diskutiert. Daraus resultierte der § 36. Munition und Waffe kann in einem Tresor aufbewahrt werden. Allerdings muß ein Tresorfach im Tresor separat für die Munition aufbewahrt werden.